Entlastungsbetrag

Wussten Sie, dass Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege laut §45 SGB XI jährlich 1.500 € für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen zur Verfügung stehen? Dazu zählen auch haushaltsnahe Dienstleistungen. 

 Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein genehmigter Pflegegrad von 1 bis 5.