Entlastungsbetrag
Wussten Sie, dass Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege laut §45 SGB XI jährlich 1.500 € für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen zur Verfügung stehen? Dazu zählen auch haushaltsnahe Dienstleistungen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein genehmigter Pflegegrad von 1 bis 5.
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